Da die Informationen des VDZ hauptsächlich auf Pressemitteilungen beruhen - insbesondere liegt dem Verband keine schriftliche Urteilsbegründung vor - kann er nicht abschließend zum Urteil Stellung nehmen. Nach den vorliegenden Informationen soll das Gericht den Erhalt des Lebens einzelner Individuen höher gewichtet haben als den Aspekt des zum Artenschutz notwendigen Managements von Populationen, welches zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Zoopopulation von im Freiland äußerst bedrohten Tierarten unerlässlich ist. Die Einschläferung der jungen Tiger im Magdeburger Zoo aus Gründen des Populationsmanagements, die nach einer sorgfältigen Güterabwägung durchgeführt wurde, erfolgte nach Ansicht des VDZ aus einem vernünftigen Grund. Eine solche, nach verantwortungsvoller Güterabwägung gewählte Vorgehensweise wird in den europäischen Nachbarländern akzeptiert und praktiziert.
Der Verband geht davon aus, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird und hofft, dass die nächste Instanz zu anderen Schlussfolgerungen kommt. Der VDZ steht mit seiner Meinung nicht alleine da. Der Internationale Naturschutzverband (IUCN) und der Weltverband der Zoos und Aquarien (WAZA) haben sich eindeutig hinter das Vorgehen des Magdeburger Zoos gestellt, ebenso der Europäische Zooverband (EAZA), die Zoo-Organisation Österreichs (OZO) und der Verein der wissenschaftlich geleiteten Zoos der Schweiz (zooschweiz).