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Adalychnis moreletii, Foto: P. Janzen
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Für Zoos und private Tierhalter sind namentlich die Aufnahme des Zagros-Molchs (
Neurergus kaiseri) in Anhang I sowie der Rotaugenlaubfrösche der Gattung
Agalychnis und der Schwarzleguane
Ctenosaura bakeri, C. oedirhina, C. paleastris und
C.melanosterna in Anhang II von Bedeutung. Insbesondere betroffen sind jene Institutionen und Privathalter, die sich am Amphibienzuchtprogramm beteiligen.
Die DGHT ist daher nach wie vor bemüht, die rechtliche Situation für Halter und vor allem Züchter dieser Arten, speziell der zukünftigen Anhang-I-Art
Neurergus kaiseri so einfach wie möglich zu gestalten und steht mit dem Bundesamt für Naturschutz in Kontakt. Aus demselben Grund haben die Zooverbände beschlossen, ein Forschungsprojekt zur Untersuchung von Entwicklung und Konstanz des Zeichnungsmusters von
Neurergus kaiseri finanziell zu unterstützen.
VDZ und DGHT empfehlen allen Haltern der betroffenen Arten der Gattungen
Agalychnis, Neurergus und
Ctenosaura, unverzüglich bei den jeweils zuständigen lokalen Behörden den Besitz bekannt zu geben.