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Jahr der Biodiversität - Events
CITES

Änderungen der Anhangslisten treten in Kraft

Die Abstimmungsentscheidungen der CITES COP 15 vom März 2010 treten international nach 90 Tagen in Kraft. Dieser Stichtag ist der 23. Juni 2010. In den Staaten der Europäischen Union wird diese Regelung umgesetzt, sobald die entsprechenden Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006 angepasst worden sind.

Vergrößerung anzeigen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt.Adalychnis moreletii, Foto: P. Janzen
Für Zoos und private Tierhalter sind namentlich die Aufnahme des Zagros-Molchs (Neurergus kaiseri) in Anhang I sowie der Rotaugenlaubfrösche der Gattung Agalychnis und der Schwarzleguane Ctenosaura bakeri, C. oedirhina, C. paleastris und C.melanosterna in Anhang II von Bedeutung. Insbesondere betroffen sind jene Institutionen und Privathalter, die sich am Amphibienzuchtprogramm beteiligen.

Die DGHT ist daher nach wie vor bemüht, die rechtliche Situation für Halter und vor allem Züchter dieser Arten, speziell der zukünftigen Anhang-I-Art Neurergus kaiseri so einfach wie möglich zu gestalten und steht mit dem Bundesamt für Naturschutz in Kontakt. Aus demselben Grund haben die Zooverbände beschlossen, ein Forschungsprojekt zur Untersuchung von Entwicklung und Konstanz des Zeichnungsmusters von Neurergus kaiseri finanziell zu unterstützen.

VDZ und DGHT empfehlen allen Haltern der betroffenen Arten der Gattungen Agalychnis, Neurergus und Ctenosaura, unverzüglich bei den jeweils zuständigen lokalen Behörden den Besitz bekannt zu geben.
 


http://www.zoodirektoren.de
erstellt am 21.06.2010

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